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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.
Barrierearm:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Regeln für mehrere Verträge. Sie können Bestandteil eines Factoring-Vertrags sein.
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Ablaufbeschreibung
Sie beschreibt konkret, was, wo, wie/in welcher Art und Weise durch wen durchzuführen ist, damit ein festgelegtes Ergebnis standardisiert reproduziert und die Qualität der Leistung/des Arbeitsschritts stetig sichergestellt werden kann.
Barrierearm:
Eine Ablaufbeschreibung legt fest, wer welche Aufgabe ausführt. Sie beschreibt Ort, Vorgehen und gewünschtes Ergebnis.
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Ablösung
Kunden von einem anderen Factor übernehmen.
Barrierearm:
Bei einer Ablösung übernimmt ein Factor den Kunden eines anderen Factors.
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Absonderung
Im Rahmen einer Insolvenz absonderungsberechtigt sind Gläubiger, deren Forderungen durch ein Recht an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand gesichert sind, während Gegenstände, die nicht dem Schuldner gehören, herausverlangt werden können (Aussonderung).
Barrierearm:
Absonderung ist ein besonderes Recht bei einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit). Gesicherte Gläubiger erhalten Geld aus bestimmten Vermögenswerten.
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Abtretung
Abtretung meint die Übertragung einer Forderung von einem abtretenden Gläubiger (Zedent) an einen Abtretungsempfänger (Zessionar). Die Abtretung von Forderungen erfolgt im Factoring regelmäßig im Factoring-Vertrag zwischen dem Factoring-Kunden und dem Factor.
Barrierearm:
Bei einer Abtretung wechselt der Gläubiger einer Forderung. Der Zedent überträgt sie an den Zessionar.
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Abtretungsverbot
Grundsätzlich sind Forderungen im Wege der Abtretung übertragbar. Allerdings kann dies durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring ist dennoch aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung grundsätzlich wirksam, wenn das Rechtsgeschäft für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.
Barrierearm:
Ein Abtretungsverbot untersagt den Wechsel des Gläubigers. § 354a HGB erlaubt Ausnahmen bei bestimmten Handelsgeschäften.
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Abtretungsvermerk
Der Factoring-Kunde liefert seine Waren oder Dienstleistungen an seine Debitoren aus und erstellt diesen dafür Rechnungen, welche regelmäßig eine Anzeige über die Abtretung der Forderung zugunsten des Factors beinhalten und den Debitor verpflichten, auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen. Hiervon wird beim stillen Factoring eine Ausnahme gemacht.
Barrierearm:
Der Abtretungsvermerk steht auf der Rechnung. Er nennt den Factor und dessen Zahlungskonto.
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Abzugsquote
Unter einer Abzugsquote versteht man einen prozentualen Sicherheitseinbehalt für mögliche auftretende Wertminderungen des vom Factor angekauften Forderungsbestandes durch nachträglich erteilte Gutschriften, Rabatte, Boni, Skonti u. a.
Barrierearm:
Die Abzugsquote ist ein Teil des Rechnungsbetrags. Diesen Teil behält der Factor zunächst als Sicherheit.
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Aktiva
Auf der Aktivseite der Bilanz werden alle Vermögenswerte eines Unternehmens verzeichnet. Diese werden nach dem Grad der Liquidität gegliedert und enthalten auch Forderungen des Unternehmens gegen dessen Debitoren.
Barrierearm:
Aktiva sind alle Vermögenswerte eines Unternehmens. Dazu gehören Geld, Gebäude, Waren und Forderungen.
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Aktivtausch
Durch den Einsatz von Factoring erfolgt ein Aktivtausch in der Bilanz eines Factoring-Kunden: Forderungen gegen Geld. Die Forderungen werden aus der Bilanz des Kunden in die Bilanz des Factors übertragen. Hierdurch kann der Factoring-Kunde Liquidität gewinnen. Alternativ kann eine Rückführung von Lieferanten- oder Bankverbindlichkeiten erfolgen, wodurch dann eine Bilanzverkürzung erreicht werden kann.
Barrierearm:
Beim Aktivtausch ersetzt ein Vermögenswert einen anderen. Durch Factoring werden Forderungen zu verfügbarem Geld.
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Anbietungspflicht
Im Factoring-Vertrag verpflichtet sich der Factoring-Kunde gegenüber dem Factor, sämtliche zukünftig entstehenden Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Debitoren, oder auch nur bestimmte Teile hiervon (Ausschnitts-Factoring) zum Ankauf anzubieten.
Barrierearm:
Die Anbietungspflicht verpflichtet den Factoring-Kunden. Er muss vereinbarte Forderungen dem Factor zum Kauf anbieten.
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Ankauf
Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird regelmäßig der Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren geregelt.
Barrierearm:
Beim Ankauf kauft der Factor Forderungen des Factoring-Kunden. Die Regeln stehen im Factoring-Vertrag.
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Ausfallrisiko
Ausfallrisiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungsverlustes wegen Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (Debitors).
Barrierearm:
Das Ausfallrisiko ist die Gefahr eines Forderungsverlusts. Der Debitor kann nicht oder nur teilweise zahlen.
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Ausfallschutz
Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko regelmäßig zu hundert Prozent regresslos (Delkredere).
Barrierearm:
Ausfallschutz bedeutet Schutz vor unbezahlten Forderungen. Der Factor übernimmt dieses Risiko meist vollständig und regresslos.
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Ausschnitts-Factoring
Beim Ausschnitts-Factoring verkauft ein Factoring-Kunde nur einen Teil (?Ausschnitt?) seiner Forderungen gegen Debitoren, beispielsweise nur bestimmte Abnehmergruppen, nur bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen.
Barrierearm:
Beim Ausschnitts-Factoring verkauft das Unternehmen nur ausgewählte Forderungen. Die Auswahl betrifft bestimmte Debitoren, Produkte oder Leistungen.
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Aussonderung
In der Insolvenz kann derjenige Gläubiger, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, Herausgabe verlangen gem. § 47 Insolvenzordnung (InsO). Gegenstand des entsprechenden Aussonderungsanspruches kann eine aussonderungsfähige Sache, ein entsprechendes Recht oder auch eine Forderung sein. Zur Aussonderung berechtigen u. a. Forderungen, die im Rahmen des echten Factoring von einem Factoring-Kunden an einen Factor abgetreten wurden.
Barrierearm:
Aussonderung bedeutet die Herausgabe fremden Eigentums aus der Insolvenzmasse. Die Insolvenzmasse umfasst das vorhandene Vermögen.
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Auszahlung
Der Factor zahlt nach Ankauf der Forderungen in der Regel 80 bis 90 % des Rechnungsbetrags aus. Die Restsumme (Abzugsquote) dient als Sicherheitseinbehalt und wird unverzüglich nach Zahlung durch den Debitor oder Eintritt des Delkrederefalles vom Factor überwiesen.
Barrierearm:
Der Factor zahlt meist 80 bis 90 Prozent sofort aus. Den Sicherheitseinbehalt zahlt er später.
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Außenstände
Außenstände, also die noch nicht fälligen Forderungen eines Unternehmens, sind betriebswirtschaftlich gesehen "totes Kapital", welches sich mit Hilfe von Factoring, also dem Verkauf von Forderungen, in Liquidität umwandeln lässt.
Barrierearm:
Außenstände sind noch unbezahlte Rechnungen. Factoring kann daraus schnell verfügbares Geld machen.
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B2B-Factoring
"Business to Business" meint den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.
Barrierearm:
B2B-Factoring betrifft Forderungen eines Unternehmens gegen andere Unternehmen.
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B2C-Factoring
Diese aus dem Englischen kommende Bezeichnung meint Factoring von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.
Barrierearm:
B2C-Factoring betrifft Forderungen eines Unternehmens gegen private Verbraucher.
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Bankauskunft
Eine Bankauskunft von Kreditinstituten enthält Feststellungen zu Zahlungsfähigkeit, Bonität und wirtschaftlichen Verhältnissen über den Angefragten.
Barrierearm:
Eine Bankauskunft beschreibt Zahlungsfähigkeit, Bonität und wirtschaftliche Verhältnisse einer Person oder eines Unternehmens.
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Basel II
Ein internationales Gremium von Bankenaufsichtsbehörden hat in den letzten Jahren in Basel neue Regeln für Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute erarbeitet. Während für Kreditengagements in der Vergangenheit pauschal 8 % Eigenkapital zu unterlegen waren, wird in Zukunft in Abhängigkeit vom individuellen Kreditrisiko Eigenkapital in unterschiedlicher Höhe zu unterlegen sein. Basel II gilt in wichtigen Teilen in Deutschland bereits durch Umsetzung u. a. der Solvabilitätsverordnung.
Barrierearm:
Basel II sind internationale Regeln für Banken. Riskantere Kredite erfordern mehr Eigenkapital als sichere Kredite.
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Basispunkte
Basispunkte ist eine Messeinheit zur Bewertung von Änderungen zwischen zwei Prozentsätzen. Ein Basispunkt entspricht einem Hundertstel Prozentpunkt.
Barrierearm:
Ein Basispunkt ist ein Hundertstel eines Prozentpunkts. 100 Basispunkte entsprechen einem Prozentpunkt.
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Bestand der Forderung
Factoring-Kunden verkaufen ihre Forderungen gegen ihre Debitoren an Factoring-Institute. Da diese das zugrunde liegende Geschäft zwischen den Parteien und zu den Forderungen nicht näher kennen können, übernehmen Factoring-Kunden regelmäßig die Haftung für die Verität, also für den rechtlichen Bestand der Forderung und haben dem Factor dafür einzustehen, dass die veräußerten Forderungen tatsächlich bestehen und keine oder nur bekannte Mängeleinreden gegen die Forderungen geltend gemacht werden können. Diese Bestandshaftung ist streng zu trennen von der Haftung für die Bonität des Debitors.
Barrierearm:
Der Bestand einer Forderung bedeutet ihre rechtliche Gültigkeit. Dafür haftet meistens der Factoring-Kunde.
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Bilanz
Bilanz meint die Aufstellung von Herkunft und Verwendung vom Kapital eines Unternehmens in Form der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten.
Barrierearm:
Eine Bilanz zeigt das Vermögen und die Finanzierung eines Unternehmens. Beide Seiten haben denselben Gesamtwert.
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Bilanzverkürzung
Der Begriff Bilanzverkürzung bezeichnet die Verringerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen: Im Gegenzug fließt dem Factoring-Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferantenverbindlichkeiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenkapitalquote gesteigert werden, ein entscheidendes Kriterium für das Rating bei Kreditverhandlungen mit Banken (Basel II).
Barrierearm:
Eine Bilanzverkürzung senkt die Bilanzsumme. Das Unternehmen nutzt verfügbares Geld zum Bezahlen von Schulden.
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Bonität
Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit von natürlichen oder juristischen Person. Sie ist wichtige Basis für die Entscheidung, jemanden Kredit einzuräumen: Je besser die Bonität beurteilt wird, desto einfacher ist es, sich Kredit zu beschaffen.
Barrierearm:
Bonität bedeutet Kreditwürdigkeit. Sie zeigt, wie wahrscheinlich eine vollständige und pünktliche Zahlung ist.
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Bonitätsausfall
Das Risiko eines Ausfalls des Kreditnehmers, einer Nichtleistung der Zahlungsverpflichtungen.
Barrierearm:
Ein Bonitätsausfall entsteht bei einer ausbleibenden Zahlung. Der Kreditnehmer erfüllt seine Zahlungsverpflichtung nicht.
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Bonitätsbeurteilung
Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kreditwürdigkeit geben auch Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien oder eine Bankauskunft.
Barrierearm:
Die Bonitätsbeurteilung bewertet die Kreditwürdigkeit. Dafür nutzt man Bankauskünfte, Ratings und andere Wirtschaftsauskünfte.
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Bonitätsrisiko
Verschlechterung der Kreditwürdigkeit , bis zum Ausfall des Kreditnehmers.
Barrierearm:
Das Bonitätsrisiko ist die Gefahr einer schlechteren Kreditwürdigkeit. Es reicht bis zum vollständigen Zahlungsausfall.
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Bulk-Factoring
siehe Inhouse-Factoring
Barrierearm:
Bulk-Factoring ist eine Form des Inhouse-Factorings. Der Kunde verwaltet die Debitorenbuchhaltung weitgehend selbst.
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Compliance
Bedeutet, dass sich ein Unternehmen an die geltenden Gesetze, interne Regeln und Weisungen halten muss. Ziel ist es dadurch eine Risikominimierung, Effizienz-und Effektivitätssteigerung zu erzielen.
Barrierearm:
Compliance bedeutet das Einhalten von Gesetzen und internen Regeln. Dadurch sinken rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
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Confidential-Factoring
Auch stilles Factoring genannt. Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.
Barrierearm:
Confidential-Factoring ist stilles Factoring. Die Debitoren erfahren nichts vom Verkauf ihrer Forderungen.
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Cross-border-Factoring
Cross-border-Factoring meint Factoring über Landesgrenzen hinweg. Dies kann zum einen den Ankauf von Forderungen gegenüber ausländischen Debitoren beinhalten (Internationales Factoring) oder den Erwerb von Forderungen ausländischer Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Cross-border-Factoring bedeutet Factoring über Ländergrenzen. Kunde, Debitor oder Forderung haben einen Bezug zum Ausland.
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Datenschutz
Datenschutz meint den Schutz von personenbezogenen Daten. Vom Datenschutz werden schwerpunktmäßig natürliche Personen geschützt, weshalb Factoring-Unternehmen, die auch B2B-Forderungen ankaufen, hier besonders sensibel reagieren.
Barrierearm:
Datenschutz schützt personenbezogene Daten. Das sind Informationen über bestimmte oder bestimmbare Menschen.
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Datenschutz Grundverordnung - DSGVO
Europäische Datenschutzverordnung (28.05.2018), gilt unmittelbar für alle EU Mitgliedsstaaten der EU.
Barrierearm:
Die DSGVO ist die europäische Datenschutzverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
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Debitor
Debitor meint den Schuldner von Geld oder einer Ware. Im Factoring wird der Begriff für den Abnehmer des Factoring-Kunden verwendet.
Barrierearm:
Ein Debitor ist ein Kunde mit einer offenen Rechnung. Er muss das Geld bezahlen.
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Debitorenbenachrichtigung
Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor zugleich regelmäßig aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen.
Barrierearm:
Die Debitorenbenachrichtigung informiert über den neuen Gläubiger. Der Debitor soll anschließend an den Factor zahlen.
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Debitorenbuchhaltung
Die Debitorenbuchhaltung ist die Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge der Debitoren des Factoring-Kunden im Rahmen des Factoring-Vertrages.
Barrierearm:
Die Debitorenbuchhaltung verwaltet offene Kundenrechnungen. Sie erfasst und kontrolliert die Zahlungseingänge.
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Debitorenlimit
Das Limit ist der Höchstbetrag bis zu dem der Factor das Ausfallrisiko für einen Debitor übernimmt. Die Beurteilung des Limits erfolgt nach bank- und kreditversicherungsüblichen Kriterien. Die Prüfung des Debitorenlimits erfolgt auf Antrag des Factoring-Kunden, da die das Debitorenlimit übersteigenden Forderungen vom Factor treuhänderisch verwaltet werden.
Barrierearm:
Das Debitorenlimit ist der höchste abgesicherte Betrag für einen Debitor. Der Factor prüft vorher dessen Bonität.
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Debitorenmanagement
Zum Debitorenmanagement gehören die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Im echten Factoring gehört dazu auch das regelmäßige Prüfen der Bonität der Debitoren. Die Übernahme des Debitorenmanagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Debitorenmanagement verwaltet Forderungen gegen Kunden. Dazu gehören Buchhaltung, Mahnungen, Inkasso und Bonitätsprüfungen.
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Delkredere
Delkredere meint die Haftung des Factors für die teilweise oder vollständige Realisierung des Ausfallrisikos einer Forderung wegen Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
Barrierearm:
Delkredere bedeutet die Übernahme des Ausfallrisikos. Der Factor schützt den Kunden vor unbezahlten Forderungen.
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Delkredere-Limit
Debitorenlimit
Barrierearm:
Das Delkredere-Limit ist der höchste abgesicherte Betrag für einen Debitor. Es entspricht dem Debitorenlimit.
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Delkredere-Risiko
Ausfallrisiko
Barrierearm:
Das Delkredere-Risiko ist die Gefahr unbezahlter Forderungen. Es entspricht dem Ausfallrisiko.
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Delkredere-Schutz
Der Factoring-Kunde genießt im Rahmen des Debitorenlimits Schutz vor dem Ausfall von Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit des Debitors; vgl. Delkeredefall; Ausfallschutz
Barrierearm:
Der Delkredere-Schutz ist der Ausfallschutz beim Factoring. Er gilt bis zum vereinbarten Debitorenlimit.
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Delkrederefall
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Insolvenz) ein. Nach einer im Factoring-Vertrag regelmäßig vereinbarten Frist gilt der Delkrerefall auch als eingetreten. Daneben können im Factoring-Vertrag individuelle Regelungen für die Annahme des Delkrederefalles bestehen.
Barrierearm:
Der Delkrederefall tritt bei dauerhafter Zahlungsunfähigkeit des Debitors ein. Dann greift der vereinbarte Ausfallschutz.
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Deutscher Factoring-Verband e.V.
Der Deutsche Factoring-Verband e.V. wurde 1974 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Der Verband vertritt die Interessen der deutschen Factoring-Institute auf nationaler und internationaler Ebene. Er repräsentiert die führenden Mitgliedsunternehmen mit einem Marktanteil von etwa 85 % des deutschen Factoring-Volumens. Nähere Informationen unter: www.factoring.de
Barrierearm:
Der Deutsche Factoring-Verband vertritt die Interessen deutscher Factoring-Institute. Er wurde 1974 gegründet.
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Dienstleistung
Dienstleistung durch Factoring ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden. Optional kann auch eine laufende Überprüfung der Bonitäten der Debitoren vereinbart werden. Durch die Übernahme von Dienstleistungen durch den Factor kann der Factoring-Kunde Kosten einsparen und seine Ressourcen anderweitig einsetzen.
Barrierearm:
Die Dienstleistung ist eine wichtige Factoring-Funktion. Der Factor kann Buchhaltung, Mahnwesen und Inkasso übernehmen.
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ESG - Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung)
Darunter versteht man die Berücksichtigung von Kriterien aus den folgenden Bereichen: Umwelt (Environment), Soziales (Gesellschaft), Unternehmensführung (Governance).
Barrierearm:
ESG bedeutet Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die Kriterien bewerten nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln.
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EU Forum for the Factoring and Commercial Finance Industry (EUF)
Die in 2009 gegründete EUF ist die Interessenvertertung der europäischen Factoringbranche auf EU-Ebene und hat ihren Sitz in Brüssel. Weitere Informationen finden Sie demnächst unter: www.euf.eu.com
Barrierearm:
Die EUF vertritt die europäische Factoring- und Commercial-Finance-Branche auf europäischer Ebene.
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EURIBOR - Euro Interbank Offered Rate
Der EURIBOR ist ein Referenzzinssatz für unbesicherte Kredite auf dem Interbankenmarkt, der für mehrere Laufzeiten berechnet wird (eine Woche sowie einen, drei, sechs und zwölf Monate). Er wird vom European Money Markets Institute (EMMI) verwaltet. Damit der EURIBOR die Vorgaben der EU-Benchmark-Verordnung erfüllt, hat das EMMI ihn eindeutig definiert, und zwar als den Zinssatz, zu dem sich Banken in der EU und der Europäischen Freihandelszone am Interbankenmarkt unbesicherte Finanzierungen beschaffen könnten.
Barrierearm:
Der Euribor ist ein Referenzzinssatz (Vergleichszins) für Euro-Geldmarktgeschäfte zwischen Banken.
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Echtes Factoring
Beim echten Factoring kauft der Factor Forderungen regresslos (also ohne Möglichkeit des Rückgriffs auf den Factoring-Kunden), im Rahmen der eingeräumten Debitorenlimite an; im Unterschied zum unechten Factoring.
Barrierearm:
Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko. Er kann bei Nichtzahlung nicht zurückgreifen.
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Eigentumsvorbehalt, verlängerter
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer dem ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.
Barrierearm:
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware zunächst Eigentum des Lieferanten. Zusätzlich erhält er die Weiterverkaufsforderung.
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Einzelwertberichtigung - EWB
Als Einzelwertberichtigung bezeichnet man eine Wertberichtigung (Abschreibung), die den Buchwert einer bestimmten Forderung an ihren niedrigeren tatsächlichen Wert anpasst.
Barrierearm:
Eine Einzelwertberichtigung senkt den Wert einer bestimmten Forderung. Grund ist ein erkennbares Ausfallrisiko.
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Europäische Zentralbank - EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit Ende 2014 mit der Aufsicht über systemrelevante bzw. bedeutende Kreditinstitute im Euro-Raum betraut.
Barrierearm:
Die Europäische Zentralbank verantwortet die Geldpolitik im Euroraum. Sie beaufsichtigt außerdem bedeutende Kreditinstitute.
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Export-Factoring
Export-Factoring ist eine Form des internationalen Factorings für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte. Unternehmen (Exporteure) nehmen dabei Leistungen eines inländischen Factors in Anspruch. Dieser wickelt das Geschäft entweder direkt oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern ab.
Barrierearm:
Export-Factoring finanziert und sichert Forderungen gegen ausländische Debitoren. Der Factor kann Korrespondenzpartner einsetzen.
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Factor
Der Factor ist der Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring. Die in Deutschland tätigen Factoring-Institute bieten ihren Kunden verschiedene (Factoring-Varianten) an, die sich nach dem Bedarf der Kunden richten. Die führenden deutschen Factoring-Institute sind im Deutschen Factoring-Verband vertreten.
Barrierearm:
Der Factor bietet Factoring an. Er kauft Forderungen von Factoring-Kunden.
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Factorabilität
Unter Factorabilität versteht man die Eignung von Forderungen für einen Ankauf im Factoring ohne einseitiges Risiko für den Factor. Vorrausetzung ist das Vorliegen einer vollständig erbrachten Lieferung oder Leistung, deren wertmäßiger Bestand nicht nachträglich gefährdet ist.
Barrierearm:
Factorabilität bedeutet Eignung für Factoring. Die Forderung muss eindeutig sein und aus vollständiger Leistung stammen.
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Factoring
Factoring ist eine moderne Finanzdienstleistung, die der Umsatzfinanzierung dient. Ein Factor kauft dabei Geldforderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitoren) an im Rahmen festgelegter Debitorenlimite. Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderungen leistet der Factor an den Factoring-Kunden umgehend Zahlungen, die sich an der Höhe der Forderungen orientieren. Factoring hat dabei im Wesentlichen drei Funktionen: Liquidität, Delkredereschutz sowie Dienstleistung.
Barrierearm:
Factoring ist der laufende Verkauf von Forderungen an einen Factor. Dadurch erhält das Unternehmen schneller Geld.
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Factoring-Branche
Unternehmen aus mehr als 70 Branchen nutzen seit Jahrzehnten die Vorteile des Factorings. Zu den Factoring-Kunden gehören auch Unternehmen, die internationales Factoring betreiben. Die wichtigsten Factoring-Branchen sind unter anderem:
Großhandel
Ausrüstungen und Zubehör für Maschinen, Eisenmetalle und
Nichteisenmetalle, Hardware, Nahrungsmittel und viel mehr.
Dienstleistungssektor
Spedition und Logistik, Personaldienstleistung, Gebäudereinigung,
Lagerei und viel mehr.
Industrie/Produktion
Metallerzeugnisse, Gummiwaren und Kunststoffwaren, Oberflächenveredlung
und Wärmebehandlung, Chemie und viel mehr.
Barrierearm:
Die Factoring-Branche bietet Factoring für viele Wirtschaftszweige an. Dazu gehören Industrie, Handel und Dienstleistungen.
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Factoring-Entgelt
Das Factoring-Entgelt beinhaltet regelmäßig den Preis für die Übernahme des Ausfallrisikos und des Debitorenmanagements durch den Factor. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Risiko auf Debitoren- und Factoring-Kundenseite sowie dem Arbeitsaufwand und schwankt daher (Kosten des Factorings)
Barrierearm:
Das Factoring-Entgelt ist der Preis für Ausfallschutz und Dienstleistungen. Risiko und Arbeitsaufwand bestimmen die Höhe.
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Factoring-Kunde
Forderungsverkäufer
Barrierearm:
Der Factoring-Kunde verkauft offene Forderungen an den Factor. Dafür erhält er früher verfügbares Geld.
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Factoring-Quote
Die Factoring-Quote misst das Verhältnis zwischen dem angekauften Forderungsvolumen der deutschen Factoring-Institute und dem Bruttoinlandsprodukt. Die Factoring-Quote in Deutschland liegt bei 9,5 %. Im EU-Vergleich (Durchschnitt ca. 11–12 %) liegt Deutschland weiterhin zurück; Spitzenreiter wie Belgien (22 %) oder Portugal (19 %) haben eine deutlich höhere Marktdurchdringung.
Barrierearm:
Die Factoring-Quote vergleicht das Factoring-Volumen mit dem Bruttoinlandsprodukt. Das Bruttoinlandsprodukt misst die Wirtschaftsleistung.
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Factoring-Vertrag
Im Factoring-Vertrag werden in einem Rahmenvertrag zwischen Factor und Factoring-Kunden Rechte und Pflichten näher geregelt. Kernbereiche sind die Anbietungspflicht für Forderungen, die Ankaufspflicht des Factors im Rahmen der vereinbarten Delkredere-Limite sowie die Haftung des Factoring-Kunden für den rechtlichen Bestand der Forderung.
Barrierearm:
Der Factoring-Vertrag regelt den Forderungsankauf. Er bestimmt Rechte, Pflichten, Kosten und Leistungen.
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Factors Chain international (FCI)
Die 1968 gegründete Factors Chain International (www.factors-chain.com) mit Sitz in Amsterdam ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.
Barrierearm:
Factors Chain International ist ein weltweites Netzwerk für Factoring und Handelsfinanzierung.
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Finanzierungsfunktion
Forderungsverkauf (Factoring) ermöglicht die Freisetzung des in den Forderungen gebundenen Kapitals und erweitert damit den zur Entwicklung des Kerngeschäftes zur Verfügung stehenden Cash Flow/Liquidität des Factoring-Kunden (Liquidität).
Barrierearm:
Die Finanzierungsfunktion stellt frühzeitig Liquidität (verfügbares Geld) bereit. Grundlage sind die verkauften Forderungen.
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Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten im Factoring meinen das Zinsentgelt für den Zeitraum der Kapitalüberlassung bis zum Eingang der Debitorenzahlung bzw. einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt (Delkrederefall); Kosten des Factorings
Barrierearm:
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Finanzierungsrahmen
Der Finanzierungsrahmen ist die Summe, die unter Beachtung des Factoring-Vertrages dem Factoring-Kunden zur Verfügung gestellt wird.
Barrierearm:
Der Finanzierungsrahmen ist der höchste verfügbare Finanzierungsbetrag. Er begrenzt den Ankauf von Forderungen.
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Forderung
Als Forderung bezeichnet man juristisch einen schuldrechtlichen Anspruch. In der Bilanz eines Unternehmens sind dies die ausstehenden Gelder aus offenen Lieferungen von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen.
Barrierearm:
Eine Forderung ist ein rechtlicher Anspruch. Meist muss eine andere Person oder Firma Geld zahlen.
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Forderungsabtretung
Die Abtretung von Forderungen ist nach der Legaldefinition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger ("Zedent") auf einen anderen ("Zessionar"). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch Bestimmungen im Factoring-Vertrag.
Barrierearm:
Bei der Forderungsabtretung wechselt der Gläubiger. Der Zedent überträgt die Forderung an den Zessionar.
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Forderungsausfall
Begleicht ein Debitor seine Rechnungen nicht und ist eine Vollstreckung in das Vermögen des Debitors erfolglos, spricht man von einem Forderungsausfall.
Barrierearm:
Ein Forderungsausfall ist eine endgültig unbezahlte Forderung. Auch eine Zwangsvollstreckung bringt keine Zahlung.
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Forderungslaufzeit
Die Forderungslaufzeit umfasst die Zeit von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang. Die Forderungslaufzeit ist in der Regel länger als das vereinbarte Zahlungsziel.
Barrierearm:
Die Forderungslaufzeit reicht von der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang.
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Forfaitierung
Der Begriff Forfaitierung meint den mittel- und langfristigen Ankauf von (Einzel-) Forderungen unter Verzicht auf Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall. Dieser haftet für den Bestand der verkauften Forderungen (Veritätshaftung). Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.
Barrierearm:
Forfaitierung ist der Verkauf einzelner langfristiger Forderungen. Der Käufer übernimmt das Ausfallrisiko ohne Rückgriff.
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Full-Service-Factoring
Komfort-Factoring oder Standard-Factoring.
Das Full-Service-Factoring umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.
Barrierearm:
Full-Service-Factoring kombiniert Finanzierung, Ausfallschutz und vollständiges Debitorenmanagement.
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Funktion des Factorings
Factoring als moderne Finanzierungsform hat verschiedene Funktionen. Die drei wichtigsten sind: 1.) Finanzierung, 2.) Delkredere 3.) Dienstleistung für den Kunden.
Barrierearm:
Factoring erfüllt drei Hauptfunktionen: Finanzierung, Ausfallschutz und Dienstleistung.
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Fälligkeit
Dieser juristischer Fachbegriff definiert den Zeitpunkt, ab welchem ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner geltend machen kann. Dieser Zeitpunkt ist meist vertraglich geregelt, kann sich indes auch aus den Umständen ergeben.
Barrierearm:
Fälligkeit ist der vereinbarte Zahlungszeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt darf der Gläubiger die Zahlung verlangen.
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Fälligkeits-Factoring
Fälligkeits-Factoring ist eine Factoring-Variante, bei welcher der Factoring-Kunde die Vorteile der vollständigen Absicherung gegen Ausfallrisiko und eine Entlastung beim Debitorenmanagement nutzt und auf eine sofortige Regulierung des Kaufpreises durch den Factor zunächst verzichtet.
Barrierearm:
Beim Fälligkeits-Factoring zahlt der Factor erst zur vereinbarten Fälligkeit. Eine vorzeitige Finanzierung entfällt.
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Geldwäschegesetz - GWG
Das Geldwäschegesetz hat das Ziel Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu unterbinden und Steuerflucht zu bekämpfen. Das Unternehmen ist nach dem GWG verpflichtet, eine Reihe von Präventieve Maßnahmen in die internen Abläufe zu implementieren.
Barrierearm:
Das Geldwäschegesetz soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Es verpflichtet Unternehmen zu Prüfungen und Schutzmaßnahmen.
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Globalzession
Unter Globalzession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.
Barrierearm:
Bei einer Globalzession überträgt ein Unternehmen viele Forderungen. Die Abtretung betrifft bestehende und zukünftige Forderungen.
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Gläubiger
Der Begriff Gläubiger bezeichnet denjenigen, der gegen einen Schuldner einen Anspruch auf Erbringung einer Leistung oder der Zahlung einer Forderung hat.
Barrierearm:
Ein Gläubiger darf eine Leistung vom Schuldner verlangen. Meist verlangt er die Zahlung einer Forderung.
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Governance
Führung/Steuerung = Governance zielt darauf ab, das Management einer Organisation bzw. einer politischen oder gesellschaftlichen Einheit im Sinne einer besseren Zielerreichung zu verbessern.
Eine Governance (deutsch: Steuerung) bietet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen, um eine Organisation zu leiten und zu überwachen.
Barrierearm:
Governance bedeutet verantwortungsvolle Unternehmensführung. Dazu gehören klare Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollen.
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Import-Factoring
Import-Factoring ist eine Sonderform des internationalen Factoring bei dem ein inländischer Factor Forderungen eines ausländischen Factors gegenüber inländischen Debitoren ankauft oder einzieht. Das kann entweder mit oder ohne Übernahme des Delkredererisikos erfolgen.
Barrierearm:
Beim Import-Factoring bearbeitet ein deutscher Factor Forderungen ausländischer Lieferanten. Die Debitoren sitzen in Deutschland.
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Inhouse-Factoring
Bei dieser Factoring-Variante nutzt der Factoring-Kunde die sofort zur Verfügung stehende Liquidität sowie den Delkredereschutz des Factorings, verzichtet aber auf weitergehende Dienstleistungen des Factors. Der Factoring-Kunde führt bei dieser Factoring-Variante die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement bis auf Widerruf treuhänderisch für den Factor (Bulk-Factoring).
Barrierearm:
Inhouse-Factoring bietet Finanzierung und Ausfallschutz. Der Factoring-Kunde übernimmt die Debitorenbuchhaltung und das Debitorenmanagement selbst.
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Inkasso
Mit Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet. Im Rahmen des Factorings gehört das Inkasso mit zum Debitorenmanagement und entlastet den Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Inkasso bedeutet das Einziehen fälliger Forderungen. Der Factor kann diese Aufgabe für den Kunden übernehmen.
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Inkasso-Forderungen
Inkasso-Forderungen sind von einem Factor nicht angekaufte, sondern an diesen nur zum Einzug treuhänderisch abgetretene Forderungen.
Barrierearm:
Inkasso-Forderungen werden nicht angekauft. Der Factor zieht sie nur treuhänderisch ein.
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Insolvenz
Insolvenz meint die Eigenschaft eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht nachkommen zu können, wegen Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Das vorhandene Vermögen reicht nicht für alle Verpflichtungen.
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International Factors Group (IFG)
Die in den frühen 1960er Jahren gegründete International Factors Group (www.ifgroup.com) mit Sitz in Brüssel ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.
Barrierearm:
Die International Factors Group ist ein internationales Netzwerk von Factoring-Gesellschaften.
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Internationales Factoring
Internationales Factoring meint das Factoring für Forderungen aus grenzüberschreitenden Geschäften und wird je nach Sitz des Factoring-Kunden als Export- oder Import-Factoring bezeichnet. Das Geschäft wird dabei entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Factoring-Partners für internationale Kooperationen in den jeweiligen Ländern abgewickelt.
Barrierearm:
Internationales Factoring betrifft Forderungen aus Geschäften über Ländergrenzen. Dazu gehören Export-Factoring und Import-Factoring.
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Kaufpreis
Als Gegenleistung für den Kauf der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Kaufpreis für die Forderungen aus. Dieser Kaufpreis entspricht dem Brutto-Rechnungsbetrag der angekauften Forderung abzüglich Skonti, Boni, Rabatten oder sonstiger von Debitor geltend gemachter Abzüge sowie eines Diskonts für die individuell vereinbarten Leistungen des Factors (Debitorenmanagement, Delkredereübernahme) sowie die Finanzierung der Forderungen.
Barrierearm:
Der Kaufpreis ist der Betrag, den der Factor für eine angekaufte Forderung zahlt. Der Factoring-Kunde erhält das Geld sofort.
Ausgangspunkt ist der Brutto-Rechnungsbetrag. Davon zieht der Factor Skonti, Boni, Rabatte und andere Abzüge des Debitors ab.
Zusätzlich zieht der Factor einen Diskont für seine vereinbarten Leistungen ab. Dazu gehören Debitorenmanagement, Delkredereübernahme und Finanzierung. Die Delkredereübernahme ist die Übernahme des Ausfallrisikos.
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Kaufpreiseinbehalt
Vom Kaufpreis der Forderungen behält der Factor in der Regel zunächst 10 % bis 20 % der angekauften Forderungssumme ein. Mit diesem Betrag werden eventuelle Mängeleinreden der Debitoren, Aufrechnungen, Boni, Skonti, Rabatte u. ä. abgedeckt. Der zunächst einbehaltene Betrag wird nach Zahlung des Debitors oder spätestens im Delkrederefall unverzüglich an den Kunden ausbezahlt.
Barrierearm:
Der Kaufpreiseinbehalt ist ein Teil des Kaufpreises. Der Factor behält zunächst meist 10 bis 20 Prozent der Forderungssumme ein.
Dieser Betrag sichert mögliche Abzüge ab. Dazu gehören Mängeleinreden, Aufrechnungen, Boni, Skonti und Rabatte. Mängeleinreden entstehen bei beanstandeten Fehlern einer Lieferung oder Leistung.
Nach Zahlung des Debitors zahlt der Factor den einbehaltenen Betrag sofort aus. Spätestens im Delkrederefall erhält der Factoring-Kunde das Geld. Der Delkrederefall bedeutet die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit des Debitors.
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Konzentrationsklausel
Die Konzentrationsklausel bestimmt die maximal zulässige Höhe des Forderungsbestandes eines Debitors im Verhältnis zum Gesamtbestand der Forderungen eines Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Die Konzentrationsklausel begrenzt den Forderungsanteil eines Debitors. Dadurch verteilt sich das Risiko auf mehrere Debitoren.
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Kosten des Factorings
Die Kosten des Factorings setzen sich aus den Zinsen für die Finanzierung der Forderungen und dem Factoring-Entgelt zusammen. Zusätzlich können z. B. für die Prüfung der Bonität der Debitoren weitere Kosten des Factorings entstehen.
Barrierearm:
Factoring-Kosten bestehen meistens aus Zinsen und Factoring-Entgelt. Zusätzliche Prüfkosten können entstehen.
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Kreditor
Ein Kreditor ist der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In der Buchhaltung werden die Lieferanten als Kreditoren bezeichnet.
Barrierearm:
Ein Kreditor ist ein Lieferant mit einer offenen Rechnung. Das Unternehmen schuldet ihm Geld.
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Kreditorenbuchhaltung
Die Kreditorenbuchhaltung kümmert sich um die Bearbeitung und Zahlung der eingehenden Rechnungen der Lieferaten (Kreditoren).
Barrierearm:
Die Kreditorenbuchhaltung verwaltet offene Lieferantenrechnungen. Sie prüft Rechnungen, Fälligkeiten und Zahlungen.
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Kreditversicherung
Der Abschluss einer Kreditversicherung dient dazu, sich vor dem Ausfallrisiko des Debitors zu schützen. Im Unterschied zum Factor übernimmt eine Kreditversicherung das Ausfallrisiko regelmäßig nicht zu einhundert Prozent.
Barrierearm:
Eine Kreditversicherung schützt vor unbezahlten Forderungen. Ein Teil des Risikos bleibt oft beim Unternehmen.
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Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Factoring ist nach dem KWG eine Finanzdienstleistung, so dass Factoringunternehmen grundsätzlich als Finanzdienstleistungsinstitute einzustufen sind.
Barrierearm:
Das Kreditwesengesetz regelt Banken und Finanzdienstleister in Deutschland.
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Leasing
Der Begriff Leasing meint die Gebrauchsüberlassung eines Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts. Wie Factoring stellt auch Leasing eine Form, alternativer Finanzierung, gerade für den Mittelstand dar.
Barrierearm:
Leasing überlässt ein Wirtschaftsgut gegen regelmäßige Zahlungen zur Nutzung.
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Lieferantenkredit
Absatzpolitisches Instrument bei dem der Lieferant seinen Abnehmern ein verlängertes Zahlungsziel gewährt. Dies führt zu einer Liquiditätsbindung, die durch Eigenkapital oder Bankkredite finanziert werden muss. Durch Forderungsverkauf im Rahmen des Factorings steht der erwirtschaftete Cash Flow dem Unternehmen frühzeitig und endgültig zur Verfügung (Liquidität).
Barrierearm:
Ein Lieferantenkredit entsteht durch ein Zahlungsziel. Der Kunde erhält die Ware und zahlt später.
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Liquidität
Liquidität ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein.
Barrierearm:
Liquidität bedeutet verfügbares Geld. Ein Unternehmen kann damit fällige Rechnungen rechtzeitig bezahlen.
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Liquiditätsrisiko
Mit Liquiditätsrisiko (manchmal auch Refinanzierungsrisiko) wird das Risiko bezeichnet, zum Begleichen fälliger Zahlungen benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten beschaffen zu können. Das Liquiditätsrisiko ist ein Finanzrisiko.
Barrierearm:
Liquiditätsrisiko ist die Gefahr von zu wenig verfügbarem Geld. Fällige Zahlungen können dann nicht rechtzeitig erfolgen.
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Mahnwesen
Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren. Der damit befasste Unternehmensbereich wird als Forderungsmanagement bezeichnet.
Barrierearm:
Das Mahnwesen überwacht fällige Forderungen. Es erinnert Debitoren an ausstehende Zahlungen.
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Mängel
Mit Mängeln werden Fehler einer gelieferten Ware oder einer Dienstleistung bezeichnet. Mängel können den Debitoren berechtigten, die an ihn von dem Factoring-Kunden gestellten Rechnung insgesamt oder in Teilen nicht erfüllen zu müssen. Berechtigte Mängel haben daher auch Einfluss auf das Verhältnis Factor und Factoring-Kunde.
Barrierearm:
Mängel sind Fehler an Waren oder Dienstleistungen. Dadurch kann der Debitor die Zahlung kürzen oder verweigern.
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Offene-Posten-Liste
Die Offene-Posten-Liste ("OP-Liste") stellt eine Übersicht über gestellte, indes noch nicht bezahlte Rechnungen eines Unternehmens dar. Sie listet die Fälligkeitsdaten jeder einzelnen Rechnung auf. Dem Factor dient die OP-Liste eines Factoring-Kunden als Informations- und Kontrollinstrument.
Barrierearm:
Die Offene-Posten-Liste zeigt unbezahlte Rechnungen. Sie nennt Betrag, Debitor und Fälligkeit.
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Offenes Factoring
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Im Gegensatz dazu stilles Factoring.
Barrierearm:
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Offenes Factoring
Bei dieser in Deutschland vorherrschenden Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammenarbeit mit dem Factor durch den Factoring-Kunden informiert. Im Gegensatz dazu stilles Factoring.
Barrierearm:
Beim offenen Factoring kennen die Debitoren den Forderungsverkauf. Sie zahlen direkt an den Factor.
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Offenlegung
Debitoren werden über die Forderungsabtretungen des Factoring Unternehmen, informiert. Diese werden aufgefordert die offenen Rechnungen an das Factoring Unternehmen zu zahlen.
Barrierearm:
Die Offenlegung informiert Debitoren über die Forderungsabtretung. Zahlungen erfolgen anschließend an den Factor.
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One-Factor-System
Im Unterschied zum Two?Factor-System wickelt der Factor hier Export-Factoring ohne ausländische Factoringpartner in den jeweiligen Ländern ab. Die Einräumung von Debitorenlimiten erfolgt i.d.R. auf Basis einer Kreditversicherung des Factors. Der Einzug der Forderungen gegenüber den ausländischen Debitoren erfolgt direkt.
Barrierearm:
Beim One-Factor-System wickelt ein Factor das Export-Factoring allein ab. Ausländische Partner werden nicht eingesetzt.
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Ottawa-Konvention
Seit dem Jahr 1998 ist die sog. Ottawa-Konvention über internationales Factoring in Deutschland gültig. Sie regelt nicht nur das Factoring-Geschäft sondern vereinheitlicht die Abtretung von Forderungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. (BGBl. II 1988, 172)
Barrierearm:
Die Ottawa-Konvention enthält internationale Regeln für Factoring. Sie vereinheitlicht grenzüberschreitende Forderungsabtretungen.
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Prioritätsprinzip
Forderungen werden durch Abtretung erworben. Im Falle mehrfacher Abtretung gilt nach dem Prioritätsprinzip, das die zeitlich nachrangige Abtretung der zuvor erfolgten Abtretung gegenüber unwirksam ist. In diesem Fall kann der nachträgliche Erwerber grundsätzlich kein Recht an der Forderung erwerben.
Barrierearm:
Das Prioritätsprinzip regelt mehrere Abtretungen derselben Forderung. Die erste wirksame Abtretung hat Vorrang.
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Prozess
Prozesse bilden die Abläufe im Unternehmen, zur Erfüllung eines Unternehmensziels wieder.
Barrierearm:
Ein Prozess ist eine Folge zusammenhängender Tätigkeiten. Er dient einem festgelegten Unternehmensziel.
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Rabatte
Rabatte sind meist prozentual bemessene Preisnachlasse vom üblichen Listen-Preis (Netto-Verkaufspreis) einer Ware. Rabatte werden beispielsweise als Kaufanreize von Lieferanten gewährt.
Barrierearm:
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf den üblichen Verkaufspreis.
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Rating
Von Agenturen und/oder Kreditinstituten werden für Unternehmen vor einer Kreditvergabe individuelle Analysen zu deren Bonitäten erstellt, welche die Ausfallwahrscheinlichkeit des analysierten Unternehmens abbilden sollen und welche die für die Bonitätsbeurteilung des Factoring-Kunden berücksichtigt werden.
Barrierearm:
Ein Rating bewertet die Bonität (Kreditwürdigkeit). Es schätzt die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls.
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Reverse-Factoring
Reverse Factoring meint "umgekehrtes" Factoring und zielt im Gegensatz zum klassischen Factoring auf die Einkaufsseite eines Unternehmens ab. Initiator dieses Factoringverfahrens ist nicht der Lieferant, sondern der Abnehmer von Waren oder Dienstleistungen, d.h. der Debitor.
Barrierearm:
Reverse-Factoring ist Factoring für Lieferantenrechnungen. Der Abnehmer startet das Verfahren und der Lieferant erhält früher Geld.
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Risikoübernahme
Delkredereschutz
Barrierearm:
Risikoübernahme bedeutet hier Delkredereschutz. Der Factor übernimmt das Ausfallrisiko für angekaufte Forderungen.
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Selbstauskunft
Eine Selbstauskunft ist eine von einem künftigen Schuldner/Kreditnehmer abgegebene und dem Gläubiger/Kreditgeber zur Verfügung gestellte Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Barrierearm:
Eine Selbstauskunft enthält Angaben des möglichen Kreditnehmers. Dazu gehören persönliche und wirtschaftliche Informationen.
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Service des Factors
Dienstleistung durch Factoring ist eine der drei zentralen Funktionen des Factorings. Diese kann aus verschiedenen Services bestehen und umfasst häufig das Debitorenmanagement, das Mahnwesen sowie das Inkasso für den Factoring-Kunden.
Barrierearm:
Der Service des Factors kann Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso umfassen.
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Sicherheitseinbehalt
Der Sicherheitseinbehalt dient dem Factor als Ausgleich von möglichen vereinbarten Rabatten, Skonti oder eventuellen Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen. Meist beträgt der Sicherheitseinbehalt zwischen 10 % und 20 % der angekauften Forderungen und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. an den Factoring-Kunden ausbezahlt.
Barrierearm:
Der Sicherheitseinbehalt ist ein zurückbehaltener Teil des Forderungswerts. Er deckt Skonti, Rabatte und Mängeleinreden.
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Silo-Prinzip
Factoring ist der revolvierende Ankauf von Forderungen eines Factoring-Kunden gegen dessen Debitoren im Rahmen eingeräumter Debitorenlimite. Wenn ein auf einen Debitoren gezeichnetes Limit ausgeschöpft ist, werden weitere Forderungen gegen diesen Debitor erst wieder ankaufsfähig, wenn ein Teil der angekauften Forderungen beglichen wurde. Die neu angedienten Forderungen rücken dann wie in einem Silo in den frei gewordenen Finanzierungsrahmen nach.
Barrierearm:
Beim Silo-Prinzip begrenzt das Debitorenlimit den Forderungsankauf. Eingehende Zahlungen schaffen Platz für neue Forderungen.
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Skonto
Unter Skonto versteht man den prozentualen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Bezahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Vereinbarte Skonti mindern den Rechnungsbetrag und werden regelmäßig durch den Sicherungseinbehalt abgedeckt.
Barrierearm:
Skonto ist ein Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer kurzen Frist.
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Stakeholder
Als Stakeholder wird eine Person oder Gruppe bezeichnet, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses oder Projektes hat. In der Betriebswirtschaftslehre wird Stakeholder als Anspruchsgruppe übersetzt.
Barrierearm:
Ein Stakeholder ist eine Person oder Gruppe mit Interesse an einem Vorhaben.
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Standard-Factoring
Das Standard-Factoring, auch Full-Service-Factoring oder Komfort-Factoring genannt, umfasst neben der umsatzkongruenten Finanzierung der angekauften Forderungen auch die Absicherung des Risikos des Forderungsausfalls (Delkredererisiko) des Factoring-Kunden sowie eine Entlastung beim Debitorenmanagement, welches bei dieser Factoring-Variante vom Factor übernommen wird.
Barrierearm:
Standard-Factoring verbindet drei Leistungen. Diese sind Finanzierung, Ausfallschutz und Debitorenmanagement.
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Stilles Factoring
Beim stillen Factoring werden die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring-Kunden an den Factor informiert.
Barrierearm:
Beim stillen Factoring erfahren Debitoren nichts vom Forderungsverkauf.
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Two-Factor-System
Zwei-Factor-System Beim Zwei-Factor-System bedient sich ein inländischer Factor einer Korrespondenzgesellschaft eines Factors zur Abwicklung des Geschäftes im Ausland, vgl. im Unterschied dazu One-Factor-System.
Barrierearm:
Beim Two-Factor-System arbeiten ein Exportfactor und ein Importfactor zusammen.
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Umsatzsteuer (USt-ID oder USt-IdNr.)
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Barrierearm:
Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer auf Waren und Dienstleistungen.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Rechtsträgers, der am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union (EU) teilnimmt.
Barrierearm:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kennzeichnet Unternehmen im umsatzsteuerlichen EU-Geschäftsverkehr eindeutig.
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Uncitral -Konvention
Die UNCITRAL-Konvention über internationale Forderungsabtretungen (vgl. UNCITRAL-Dokument A/CN.9/WG.II/WP.104 vom 16.7.1999) enthält Bestimmungen überAbtretungen und Forderungen, Abtretungsverbote, Garantien des Zedenten, Drittschuldnerverständigung, Rechte des Schuldners und Mehrfachabtretungen und vereinheitlicht die Übertragung internationaler Rechnungen und grenzüberschreitender Abtretungen. Deutschland und die Europäische Union haben diese Konvention, anders als Liberia (2005), Luxemburg (2002), Madagaskar (2003), USA (2003), leider noch nicht ratifiziert.
Barrierearm:
Die UNCITRAL-Konvention enthält internationale Regeln für Forderungsabtretungen. Sie vereinheitlicht den Forderungsverkauf über Ländergrenzen.
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Unechtes Factoring
Beim so genannten unechten Factoring kann der Factor, im Unterschied zum echten Factoring, bei Nichtzahlung des Debitors wieder auf den Factoring-Kunden zurückgreifen.
Barrierearm:
Beim unechten Factoring bleibt das Ausfallrisiko beim Kunden. Der Factor kann bei Nichtzahlung Geld zurückfordern.
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Varianten des Factorings
B2B-, B2C-, Bulk-, Confidential-, Cross-border-, Echtes-, Export-, Fälligkeits-, Full-Service-, Import-, Inhouse-, Offenes-, Reverse-, Standard-, Stilles-, Unechtes-Factoring
Barrierearm:
Factoring gibt es in verschiedenen Varianten. Sie unterscheiden sich bei Finanzierung, Risikoübernahme und Dienstleistungen.
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Verität
Verität bedeutet den rechtlichen Bestand einer Forderung. Die Forderung muss tatsächlich bestehen und durchsetzbar sein.
Barrierearm:
Verität bedeutet den rechtlichen Bestand einer Forderung. Die Forderung muss tatsächlich bestehen und durchsetzbar sein.
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Veritätshaftung
Der Verkäufer der Forderung, also der Factoring-Kunde, haftet dem Factor gegenüber für den rechtlichen Bestand der Forderung, also dafür dass die verkaufte Forderung tatsächlich besteht.
Barrierearm:
Veritätshaftung bedeutet Haftung für den rechtlichen Bestand einer Forderung. Dafür haftet der Verkäufer gegenüber dem Factor.
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Vollmacht
Sie ist die Berechtigung des Bevollmächtigten, für den Vollmachtgeber rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben, die für diesen wirksam sind und ihn bindet.
Barrierearm:
Eine Vollmacht erlaubt rechtswirksames Handeln für eine andere Person oder Organisation.
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Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer (USt) bezeichnet, die für Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen anfällt.
Barrierearm:
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer auf betriebliche Einkäufe. Unternehmen können sie häufig abziehen.
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verlängerter Eigentumsvorbehalt
Lieferanten behalten sich bei Lieferung von Waren regelmäßig das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware vor, bis der komplette Kaufpreis bezahlt ist. Der Belieferte darf im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang die Ware weiterverkaufen, mit der Maßgabe, dass der Abnehmer dem ihm aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Zahlungsanspruch gegen Dritte im Voraus an den Lieferanten abtritt.
Barrierearm:
Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware zunächst Eigentum des Lieferanten. Zusätzlich erhält er die Weiterverkaufsforderung.
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Wachstumsfinanzierung
Factoring ist eine Form umsatzkongruenter Finanzierung, das heißt, dass bei steigenden Umsätzen und Wachstum im Rahmen der Limite auf die anzukaufenden Forderungsvolumina steigen können. Factoring finanziert so Unternehmenswachstum.
Barrierearm:
Wachstumsfinanzierung stellt Geld für höhere Umsätze und Investitionen bereit. Factoring kann mit dem Umsatz wachsen.
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Zahlungsziele
Lieferantenkredit
Barrierearm:
Das Zahlungsziel ist die Frist bis zur Fälligkeit. Bis dahin muss der Kunde bezahlen.
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Zedent
Mit Zedent wird der bisherige Gläubiger bezeichnet, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger (den Zessionar) abtritt. Im Factoring ist dies regelmäßig der Factoring-Kunde.
Barrierearm:
Der Zedent ist der bisherige Gläubiger. Er überträgt seine Forderung an den Zessionar.
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Zentralregulierer
Durch eine Zentralregulierung werden die Rechnungen vieler Lieferanten, beispielsweise an die Mitglieder einer Einkaufskooperation, von einer zentralen Stelle erfasst, bearbeitet und reguliert. Da die Mitglieder ihre entsprechenden Forderungen auch an den Zentralregulierer abtreten, ist im Factoring u. a. darauf zu achten, dass der Prioritätsgrundsatz beachtet wird.
Barrierearm:
Ein Zentralregulierer bündelt Rechnungen und Zahlungen für mehrere Unternehmen. Forderungsabtretungen müssen dabei klar geregelt sein.
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Zessionar
Mit Zessionar wird der neue Gläubiger einer vom Zedenten abgetretenen Forderung bezeichnet, im Factoring ist dies regelmäßig der Factor.
Barrierearm:
Der Zessionar ist der neue Gläubiger. Im Factoring ist der Factor meistens der Zessionar.
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Zessionskredit
Bei einem Zessionskredit handelt sich um einen kurzfristigen Barkredit, der durch Abtretung offener Forderungen eines Unternehmens besichert wird. In der Regel beleihen Kreditinstitute nur inländische Forderungen und pauschal lediglich in Höhe von 30 % bis 60 % des abgetretenen gesamten Forderungsbestandes. Factoring ist daher für viele Unternehmen betriebswirtschaftlich interessanter.
Barrierearm:
Ein Zessionskredit ist ein Kredit mit abgetretenen Forderungen als Sicherheit. Banken finanzieren meistens nur einen Teil.
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Zinsen
Zinsen sind die Gegenleistung für die Überlassung von Kapital für eine bestimmte Zeit.
Barrierearm:
Zinsen sind das Entgelt für die zeitweise Überlassung von Kapital.